"Ihr sucht Gerechtigkeit, und Ihr findet Urteile, bis Ihr dafür die Verantwortung übernehmt, dass Ihr das, was ihr wirklich haben wollt, auch bekommt!

//Arbeitsrecht

Bei der Absicht, dem Gesetz Folge zu leisten, findet der Mensch immer nur Rahmenbedingungen vor. Kaum ein Paragraph ist an sich so bestimmt, dass die danach handeln wollenden Menschen ihn nur noch anwenden müssen. Die Gesetze finden zeit- und fallbestimmt  ihre Beschreibung mit dem Ziel einer zeitlosen Gültigkeit. Sie sollen das gesellschaftliche Miteinander regeln.

Ein Urteil kommt zustande, weil eine Partei einen Rechtsanspruch behauptet, und die andere Partei genau diesen Anspruch bestreitet.  Urteile ergehen in der Regel als Einzelfallentscheidungen. Eine Bindung für alle ähnlich gelagerten Fälle wird mit einem Urteil nicht hergestellt.

Wichtigste Erkenntnis ist, dass Gerichte nur entscheiden, wenn sie angerufen werden. „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Ein Gang vor die Gerichte kann vermieden werden, sofern die Beteiligten in der Lage sind, sich zu einigen. Die Fähigkeit zur Einigung besteht in erster Linie in der Findung einer Übereinstimmung von Interessen. Wo immer die Interessenlagen unterschiedlich sind, entscheidet das Vermögen des fachlichen Wissen und der sozialen Kompetenz über das Regelungsergebnis.

Dieses Angebot steht nur der gesetzlichen Arbeitnehmerinteressenvertretung zur Verfügung.

Profitieren Sie von meinem Expertenwissen im Arbeitsrecht. Ich habe sieben Jahre an der Hamburger Hochschule speziell Arbeitsrecht studiert, und ich arbeite seit über 20 Jahren mit gesetzlichen Interessenvertretungen und ihren Interessenverbänden bundesweit zusammen. Arbeitsrecht kann  in seiner Vielfalt menschenwürdig sein.

Ihr Nutzen:

  • Lernen Sie
    • Ihr eigenes Betriebsrecht zu erschaffen  und damit Ihre eigene Betriebskultur und Ordnung zu realisieren
    • die Welt zu verändern, indem Sie strategisch und effizient für Ihre optimalen Arbeits- und Lebensbedingungen handeln
    • Arbeitsrecht als Ausgangslage für Ihre strategischen Überlegungen zu nutzen
    • Ihre Ziele zu definieren und diese Ihrem strategischen Prozessmanagement entsprechend zu verfolgen
    • zu streiten  und sich zu vertragen
    • Ihre Arbeitsorganisation aufzustellen und optimal zum Einsatz zu bringen
    • den partnerschaftlichen Umgang mit der Welt, in der Sie wirken
    • die Technik der Gesetzanwendung, mit der Sie arbeiten
    • den Nutzen der gesetzlichen Regelung zu Ihren Gunsten zu verhandeln
    • das Quer-, Nach- und Vorausdenken der gesetzlichen Anwendungsmöglichkeiten, um zum besten Nutzen aller Beteiligten zu handeln
    • zu gewinnen und/oder zu verlieren

Anwendungsfelder:

  • Arbeitsrecht für Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Gewerkschaften
  • Wissensmanagement Arbeitsrecht in Verbindung mit einer handlungsorientierten Qualifizierung